Wer sich bei der Gründung eines Unternehmens für eine Personengesellschaft wie einem Einzelunternehmen, einer OHG oder einer GbR entscheidet, gilt als natürliche Person und ist damit unbeschränkt haftbar. Die Besteuerung erfolgt pro Gesellschafter und grundsätzlich kann jeder der Gesellschafter die Personengesellschaft leiten. Außerdem erfolgt eine Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister A.
Kapitalgesellschaften wie beispielsweise einer GmbH oder einer AG gelten rechtlich gesehen als juristische Personen, die zudem nur beschränkt haftbar gemacht werden können. Versteuert werden die Einnahmen einer Kapitalgesellschaft über die Abgabe der Körperschaftssteuer und die Leitung des Unternehmens liegt bei einem bestimmten Gremium, etwa dem Vorstand. Kapitalgesellschaften werden im Handelsregister B eingetragen.
Die einzelnen Unternehmensformen innerhalb der Kapital- und Personengesellschaften beziehen sich beispielsweise auf das Mindeststammkapital, das bei Gründung vorliegen muss, auf die notwenigen Formvorschriften und die Anzahl der zur Gründung notwendigen Personen. Wer sich unsicher bei der Wahl der richtigen Unternehmensform ist, kann vorab zum Beispiel einen Steuerberater konsultieren, der aufgrund seiner Erfahrung sicherlich ebenfalls den einen oder anderen Tipp geben kann. Auch die IHK, die Industrie- und Handelskammer sowie die Bundesagentur für Arbeit informieren Neugründer gern vorab über die zur Auswahl stehenden Unternehmensformen und helfen, die geeignetste für seine Zwecke herauszusuchen. Und in Gründerseminaren erfährt man ebenfalls Wissenswertes aus allen Bereichen rund um das Thema Unternehmensgründung.